Hat der Auftraggeber die Zertifizierungskriterien erfüllt, erhält er hierüber ein Zertifikat.
Hat der Auftraggeber die Zertifizierungskriterien nicht erfüllt, kann der Auftraggeber die Abweichungen spätestens innerhalb von 180 Tagen nach Vorliegen der Evaluation durch den Auftraggeber beheben. Nach der Behebung kann eine Nachauditierung durchgeführt werden. In einem solchen Fall legt LaboZert dem Auftraggeber ein gesondertes Angebot zur Annahme vor. Nach Durchführung der Nachauditierung erhält der Auftraggeber einen weiteren Evaluationsbericht. Wird in der Nachauditierung festgestellt, dass die Zertifizierungskriterien erfüllt sind, wird das Zertifikat erteilt. Ansonsten wird das Zertifizierungsverfahren ohne Erteilung des Zertifikats abgeschlossen.
LaboZert führt ein Verzeichnis aller zertifizierten Auftraggeber. In diesem Verzeichnis sind aufgeführt: Name, Adresse, ggf. Niederlassungen, Geltungsbereich des Zertifikats. LaboZert ist berechtigt, das Verzeichnis zu veröffentlichen. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung aus wichtigem Grund widersprechen. Der wichtige Grund ist schriftlich anzugeben.
Das Zertifikat hat eine beschränkte Laufzeit von 3 Jahren nach Ausstellung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Laufzeit durch erneute Zertifizierung(en) um jeweils weitere 3 Jahre zu verlängern. Für die erneute Zertifizierung gelten die Regelungen der Ziffern 3.1 bis 3.5. entsprechend, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist. Der Antrag auf erneute Zertifizierungist ausreichend früh (mindestens 3 Monate im Voraus) bei LaboZert zu stellen, um eine durchgehende Laufzeit des Zertifikats sicherzustellen.